Die Berufsschule – Partner im Dualen System

Die Regelform der beruflichen Erstausbildung ist die Berufsausbildung im Dualen System von Betrieb und Berufsschule. Mit Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses unterliegt jeder Auszubildende/Lehrling, der die Schulbesuchspflicht noch nicht erfüllt hat - unabhängig vom Alter und von der Vorbildung - der Berufsschulbesuchspflicht. Dabei ist die Berufsschule gleichwertiger und gleichberechtigter Partner mit einem eigenen Bildungsauftrag.

Die Berufsschule will die Schüler befähigen, die Anforderungen eines konkreten Ausbildungsberufes zu bewältigen. Dazu entwickelt und fördert sie selbständiges Denken, Urteilen und Entscheiden hinsichtlich der fachlichen Aufgabenstellungen (Handlungskompetenz), wie auch die Zusammenarbeit der Schüler untereinander (Teamfähigkeit).

Der Bildungsgang der Berufsschule gliedert sich eine Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung.

Das Bildungsangebot richtet sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Ausbildungsberufe und wird vor allem durch berufsbezogene Lernziele bestimmt. Daneben enthalten die Stundentafeln auch allgemeinbildende Fächer.

Am Ende der beruflichen Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule steht der Erwerb der Gesellen- oder Facharbeiterqualifikation durch eine theoretische und praktische Prüfung. Während der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt.

Das Prüfungszeugnis und das Abschlusszeugnis der Berufsschule geben die Möglichkeit, weiterführende Bildungsgänge zu besuchen.