Erlangung der allgemeine Hochschulreife / Berufsabschluss

 Unterricht

Ziel und Abschluss

Das Beruflichen Gymnasium führt in einem dreijährigen Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife und zur Vermittlung beruflicher Fähigkeiten in den Richtungen:

Nach bestandener Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife verliehen. Die Abiturienten können damit alle Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen, Universitäten und Gesamthochschulen belegen.

Aufnahmevoraussetzungen

In das berufliche Gymnasium an der Andreas-Gordon-Schule kann aufgenommen werden, wer die Bedingungen der Übertrittsverordnung des Thüringer Kultusministeriums erfüllt. Diese sind:Unterricht

für Schüler der Regelschule Kl. 10:

für Schüler mit vergleichbarem Abschluss:

für Schüler mit Unterbrechung der Schullaufbahn:

für Schüler des Gymnasiums:

 

Unterrichtsorganisation

Der Schulbesuch gliedert sich in zwei Phasen:

1. Einführungsphase(Jahrgangsstufe 11)

In diesem Schuljahr lernen die Schüler Fächer und Stoffgebiete kennen. Darüber hinaus sollen der unterschiedliche Kenntnisstand in den einzelnen Fächern und die Arbeitsmethoden angeglichen werden.

2. Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13)

Hier stehen an der Schule mehrere Fächerkombinationen zur Wahl. Das tatsächliche Angebot richtet sich nach der konkreten Schülerzahl des jeweiligen Jahrganges. Der Schüler belegt 2 Kernfächer,   3 Fächer mit erhöhtem und 6 Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau und das Seminarfach, entsprechend der Vorgaben der Thüringer Oberstufe. Zusätzlich kann ein Wahlfach belegt werden.  

Die Abiturprüfung findet im letzten Schulhalbjahr der 13. Klasse statt. Unter den schriftlichen Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik sein. Das berufsorientierende Fach ist verpflichtendes schriftliches Prüfungsfach. Die 4. und 5. Prüfung (alle Fächer außer Sport) erfolgen mündlich. Die 5. Prüfung kann durch das Seminarfach ersetzt werden. Mit den Prüfungen sind die 3 Aufgabenfelder abzudecken.