Berufsbezeichnung

Textilreiniger/Textilreinigerin
anerkannt durch die Verordnung vom 17. 06. 2002 (BGBl. I S. 1923)

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Schule.

 

 

Arbeitsgebiet

Das Arbeitsgebiet der Textilreiniger und Textilreinigerinnen umfasst die Behandlung, Pflege und Veredlung von Textilien und Bekleidung, insbesondere durch Reinigen, Waschen, Detachieren, Finishen und Ausrüsten. Textilreiniger und Textilreinigerinnen arbeiten überwiegend in Reinigungs- oder in Wäschereibetrieben, die z. B. Berufskleidung, Krankenhaus- und Hotelwäsche, Oberbekleidung, Heimtextilien, Pelze und Leder behandeln. Auch Forschungseinrichtungen der chemischen Industrie, Gesundheitseinrichtungen oder Hotels zählen zu ihren Einsatzgebieten.

 

Berufliche Fähigkeiten

Textilreiniger und Textilreinigerinnen bearbeiten die Kundenaufträge selbständig und treffen die Entscheidung, mit welchem Wasch- oder Reinigungsverfahren das Behandlungsgut bearbeitet wird. Dabei steht der Umgang mit dem Kunden, der umweltbewusste Einsatz von Chemikalien und Hilfsmitteln sowie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Vordergrund.

 

Textilreiniger und Textilreinigerinnen

Quelle: http://www.bibb.de/de/ausbildungsprofil_23474.htm

 
Rahmenlehrplan
 

Ausbildungsordnung