Berufsbezeichnung
Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Anerkannt durch Verordnung vom 03.06.2016 (BGBl. I S. 1307)
Erste VO zur Änderung
16.06.2017 (BGBl. I S. 1874)
Ausbildungsdauer
3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Arbeitsgebiet
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik realisieren technische, organisatorische und gestalterische Dienstleistungen, z.B. bei Bühnen - und open-air-Veranstaltungen, Film- und Fernsehproduktionen, Kongressen, Konzerten, Messen, Produktpräsentationen, Shows, Tagungen, Theateraufführungen.
Berufliche Fähigkeiten
Fachkräfte für Veranstaltungstechnik
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wenden technische Regelwerke und Normen, Regelungen der Versammlungsstättenverordnung sowie Vorschriften des Datenschutzes, Urheber- und Persönlichkeitsschutzes an
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beurteilen die Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten
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analysieren Kundenanforderungen, gestalten, konzipieren und kalkulieren Veranstaltungen, stimmen die Konzeption mit dem Kunden ab und beraten Kunden
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planen und organisieren veranstaltungstechnische Abläufe
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arbeiten und kommunizieren im Team
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sichern, transportieren und lagern Geräte und Anlagen der Veranstaltungstechnik
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prüfen die örtlichen Gegebenheiten, wählen die erforderlichen Geräte und Anlagen aus und stellen diese bereit
organisieren und prüfen die Energieversorgung -
bauen Podeste, Gerüste und Traversen auf (Rigging) und montieren Ausstattungsteile
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bedienen bühnen- und szenentechnische Einrichtungen
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bauen Beleuchtungs- und Projektionseinrichtungen auf, richten sie ein und bedienen sie
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bauen Beschallungseinrichtungen auf, richten sie ein und bedienen sie
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bauen Aufnahme- und Übertragungseinrichtungen für Bild, Ton und Daten auf, richten sie ein und bedienen sie
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bewerten Spezialeffekten und führen sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch
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fahren Veranstaltungen.
Quelle: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/090114