Berufsbezeichnung
Elektroniker/Elektronikerin
Anerkannt durch Verordnung vom 3. Juli 2003, (BGBl. I S. 1264)
Die Ausbildung erfolgt in den Fachrichtungen:
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Energie- und Gebäudetechnik
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Automatisierungstechnik
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Informations- und Telekommunikationstechnik
Ausbildungsdauer
3 ½ Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Arbeitsgebiet
Elektroniker/Elektronikerinnen sind bei der Errichtung und im Service von elektrischen Anlagen der Energie-, Gebäude-, Infrastruktur-, Automatisierungs-, Informations- und Kommunikationstechnik tätig.
Elektroniker/Elektronikerinnen üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte sowie der einschlägigen technischen Regeln selbständig aus. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Berufliche Fähigkeiten
Elektroniker/Elektronikerinnen
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beraten Kunden; planen elektrische Anlagen nach Kundenanforderungen
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installieren Anlagen und deren Komponenten, nehmen Anlagen in Betrieb
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installieren und konfigurieren Software, Komponenten, Geräte und Netzwerke
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prüfen elektrische Schutzmaßnahmen und andere Sicherheitseinrichtungen
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analysieren Störungen in Anlagen und beseitigen Fehler
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führen Inspektionen und Wartungsarbeiten durch und setzen Anlagen instand
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betreuen Kunden und führen Serviceleistungen durch
Elektroniker/Elektronikerinnen der Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik
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konzipieren Datenübertragungs- und Datenverarbeitungsanlagen, analysieren Gefahrenpotentiale und konzipieren Anlagen der Sicherheitstechnik
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installieren Datennetze, Brand- und Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Videoüberwachungssysteme, Telekommunikationsanlagen, nehmen diese Anlagen in Betrieb
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installieren, konfigurieren und parametrieren Software, erstellen Programme, testen IT-Systeme