Berufsbezeichnung

Elektroniker/Elektronikerin für Betriebstechnik
Anerkannt durch Verordnung vom 3. Juli 2003, (BGBl. I S. 1144)

Ausbildungsdauer

3 ½ Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

 

Arbeitsgebiet

Elektroniker/Elektronikerinnen für Betriebstechnik montieren Systeme/Anlagen der Energieversorgungstechnik, der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, der Kommunikationstechnik, der Meldetechnik, der Antriebstechnik sowie der Beleuchtungstechnik, nehmen sie in Betrieb und halten sie in Stand. Weitere Aufgaben sind das Betreiben dieser Anlagen.
Typische Einsatzfelder sind Energieverteilungsanlagen und –netze, Gebäudeinstallationen und -netze, Betriebsanlagen, Produktions- und verfahrenstechnische Anlagen, Schalt- und Steueranlagen sowie elektrotechnische Ausrüstungen. Elektroniker/Elektronikerinnen für Betriebstechnik üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus und stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.

Berufliche Fähigkeiten

Elektroniker/Elektronikerinnen für Betriebstechnik

          • übernehmen elektrische Anlagen;

          • entwerfen Anlagenänderungen und –erweiterungen;

          • richten Arbeitsplätze/Baustellen ein und räumen sie ab;

          • organisieren die Anlagenerrichtung; überwachen die Arbeit von Dienstleistern und anderen Gewerken;

          • montieren und installieren Leitungsführungssysteme, Informationsleitungen und Energieleitungen einschließlich allgemeiner Versorgungsleitungen;

          • installieren und richten Maschinen und Antriebssysteme einschließlich pneumatischer/ hydrau-lischer Komponenten ein;

          • bauen Schaltgeräte und Automatisierungssysteme zusammen und verdrahten sie;

          • programmieren und konfigurieren Systeme, prüfen die Funktion und die Sicherheitseinrichtungen der Systeme;

          • überwachen und warten Anlagen, führen regelmäßige Prüfungen durch, analysieren Störungen, ergreifen Sofortmaßnahmen und setzen Anlagen in Stand;

          • übergeben Anlagen, weisen Nutzer in die Bedienung ein und erbringen Serviceleistungen;

          • arbeiten auch mit englischsprachigen Unterlagen und kommunizieren auch in englischer Sprache.

 

 
Rahmenlehrplan        

Ausbildungsordnung  

 

Quelle: http://www.bibb.de/de/ausbildungsprofil_10698.htm

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