Berufsbezeichnung

Mikrotechnologe/Mikrotechnologin
Anerkannt durch Verordnung vom 6. März 1998 (BGBl. I S. 477

 

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einem der zwei Schwerpunkte

          • Halbleitertechnik

          • Mikrosystemtechnik

          • Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

 

 

Arbeitsgebiet

Mikrotechnologen/Mikrotechnologinnen stellen in verfahrenstechnischen Prozessen mikrotechnische Produkte her. Ihre Tätigkeit ist von Logistik, Verfahrenstechnik, Qualitätssicherung, Entsorgung und technischem Support geprägt. Sie arbeiten in der Produktion und deren Infrastrukturbereichen sowie in FuE-Bereichen von Betrieben und Forschungseinrichtungen.

In dem Schwerpunkt "Halbleitertechnik" stellen sie Halbleiterprodukte her durch Aufbringen von Schichten, Strukturieren, Ätzen, Dotieren und Montage sowie durch halbleiterspezifische Prüfungen. Typische Einsatzgebiete sind zum Beispiel diskrete Halbleiter, Leistungshalbleiter, integrierte Halbleiter, ASICS, Optohalbleiter oder optoelektronische Anzeigesysteme.

In dem Schwerpunkt "Mikrosystemtechnik" werden insbesondere Träger für die Bauelemente durch Beschichtungsverfahren sowie Mikrosysteme durch Bestücken, Löten, Bonden, Versiegeln und Testen hergestellt. Typische Einsatzgebiete sind zum Beispiel die Herstellung von Schaltungsträgern in Dickschichttechnik oder Dünnschichttechnik, Hybridtechnik, SMD-Montagetechnik, Herstellung von Bauelementen durch lithografisches Tiefätzen oder Galvano- und Abformtechnik.

 

Berufliche Fähigkeiten

Mikrotechnologen/Mikrotechnologinnen

          • planen und organisieren Arbeitsabläufe, dokumentieren sie und führen Qualitätssicherungsmaßnahmen durch,

          • handhaben Arbeitsstoffen unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften sowie des Umweltschutzes, lagern die erforderlichen Werkstoffe/Chemikalien und stellen diese für den Produktionsablauf bereit,

          • warten die Anlagen zur Aufbereitung der Prozeßchemikalien und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung der Reststoffe,

          • sichern und prüfen von Reinraumbedingungen,

          • richten Anlagen zur Herstellung von Mikroprodukten ein, stellen die Prozeßparameter ein und stellen die Produktionsfähigkeit von Anlagen her,

          • bedienen, beschicken und überwachen Anlagen zur Durchführung von Herstellungs- und Montageprozessen und optimieren Prozeßparameter entsprechend der prozeßbegleitenden Prüfungen,

          • führen prozeßbegleitenden Prüfungen und Endtests durch,

          • erkennen Störungen in den Prozeßabläufen und ergreifen Maßnahmen zur Sicherung der Prozeßabläufe,

          • erkennen Verbesserungspotentiale bei Ausbeute, Qualität, Durchlaufzeiten und Wirtschaftlichkeit,

          • realisieren Verbesserungen unter Einsatz von Problemlösungstechniken und optimieren Produktionsprozesse,

          • prüfen Anlagen zur Herstellung von Mikroprodukten, erkennen Störungen und führen vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen durch.

 

 
Rahmenlehrplan

Ausbildungsordnung

 

Quelle: http://www.bibb.de/de/ausbildungsprofil_2305.htm

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