Berufsbezeichnung

Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Anerkannt durch Verordnung vom 03.06.2016 (BGBl. I S. 1307)

Erste VO zur Änderung
16.06.2017 (BGBl. I S. 1874)

 

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

 

 

Arbeitsgebiet

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik realisieren technische, organisatorische und gestalterische Dienstleistungen, z.B. bei Bühnen - und open-air-Veranstaltungen, Film- und Fernsehproduktionen, Kongressen, Konzerten, Messen, Produktpräsentationen, Shows, Tagungen, Theateraufführungen.

 

Berufliche Fähigkeiten

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik

          • wenden technische Regelwerke und Normen, Regelungen der Versammlungsstättenverordnung sowie Vorschriften des Datenschutzes, Urheber- und Persönlichkeitsschutzes an

          • beurteilen die Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten

          • analysieren Kundenanforderungen, gestalten, konzipieren und kalkulieren Veranstaltungen, stimmen die Konzeption mit dem Kunden ab und beraten Kunden

          • planen und organisieren veranstaltungstechnische Abläufe

          • arbeiten und kommunizieren im Team

          • sichern, transportieren und lagern Geräte und Anlagen der Veranstaltungstechnik

          • prüfen die örtlichen Gegebenheiten, wählen die erforderlichen Geräte und Anlagen aus und stellen diese bereit
            organisieren und prüfen die Energieversorgung

          • bauen Podeste, Gerüste und Traversen auf (Rigging) und montieren Ausstattungsteile

          • bedienen bühnen- und szenentechnische Einrichtungen

          • bauen Beleuchtungs- und Projektionseinrichtungen auf, richten sie ein und bedienen sie

          • bauen Beschallungseinrichtungen auf, richten sie ein und bedienen sie

          • bauen Aufnahme- und Übertragungseinrichtungen für Bild, Ton und Daten auf, richten sie ein und bedienen sie

          • bewerten Spezialeffekten und führen sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch

          • fahren Veranstaltungen.

 

 
Rahmenlehrplan  

Ausbildungsordnung     

 

Quelle: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/090114